Bare Boat Charter
Charterversicherungen im Überblick
Kautionsversicherung: Wird die Yacht während des Segeltörns beschädigt, ist die Chartergesellschaft berechtigt, die geleistete Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Diese Garantieversicherung für Charter-Kautionen deckt dieses finanzielle Risiko ab.
Bei der Kautionsversicherung gibt es bei uns keine Selbstbeteiligung. Diese Versicherung leistet bei Schäden an der von Ihnen gecharterten Yacht, z.B. bei Lackkratzer, Segel-, Motor-, Getriebeschäden oder Verlust eines Fenders etc.
Reiserücktritt: Kann der Skipper durch ein versichertes Ereignis die Reise nicht antreten, werden die Kosten für den gesamten Charter-Segeltörn erstattet. Wenn ein Crewmitglied die Reise die Reise nicht antreten, wird dessen Anteil erstattet. Der Reiseabbruch ist bei uns immer mit abgesichert. Bei Bedarf kann auch die Insolvenz des Charteryachtbetreibers mit abgesichert werden.
Skipper Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden an einer Charteryacht ab, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, Schadenersatzansprüche der Crewmitglieder untereinander, Sicherheitsleistungen im ausländischen Hafen und Ansprüche des Eigentümers bei Verlust von Chartereinnahmen.
Insassenunfallversicherung: deckt Unfälle ab, die der Skipper oder der Skipper und die Crew erlitten haben (basierend auf der Crewliste).
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